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Raum pro >> Association >> Responsabilité der Assoziation und
ihrer Führungskräfte
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Die Verantwortung der Assoziation und ihrer
Führungskräfte |
Eine Assoziation einsetzen und also in den
Statuten die Regeln von Gesetz
1901 zwingt anzupassen Sie, das Gesetz ohne anzuwenden, dort
abzuweichen. Die Assoziation ist eine juristische Person.
Sie ist also verantwortlich als juristische Person zivil und
strafrechtlich Fehler und Schäden, die sie begeht. |
Auf Strafebene |
Ein Straffehler ist ein Verstoß (ungewollter Mord, erreicht an
der Würde, Verbrechen und Vergehen gegen die Güter, Umleitung,
Fälschung). Sie wird durch eines der Mitglieder der Assoziation
begangen, daß sie freiwillig ist oder nicht. Man muß also
bestimmen, wenn es die Verantwortung der so sehr gewußten Assoziation
in juristischer Person oder jener des Mitgliedes als natürliche
Person ist, die verpflichtet wird. Wenn der Fehler oder der Schaden durch eine kollegiale
Entscheidung der Hauptversammlung oder von einem Mitglied verursacht
worden sind, aber, mit dem Ziel, der Assoziation zu dienen, ist es die
strafrechtliche Haftung der Assoziation, die eingeleitet wird. Wenn dieser Fehler von einem Mitglied einen persönlichen Profit
verursacht worden ist, ist es seine strafrechtliche Haftung als
individuelle Person, die verpflichtet wird. Man muß jedoch
feststellen, daß die Verantwortung kumulativ ist. Der
Straffehler ist verantwortlich von einer Geldstrafe, die bis zu
fünfmal sein kann höher als jenes, das für denselben Verstoß
vorgesehen ist, der von einer natürlichen Person begangen wurde.
Wissen Sie, daß die Risiken nicht durch die Versicherungen
gedeckt sind.
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Auf dem arget4_0_plan |
Die zivilrechtliche Haftung der Assoziation wird übernommen,
wenn ein Schaden anderen zugefügt worden ist, und daß er repariert
werden muß. Umgekehrt von der strafrechtlichen Haftung, die nur den
Rechtsaspekt berücksichtigt, zieht die zivilrechtliche Haftung die
verursachten Schäden in Erwägung, daß sie physisch materiell oder
moralisch sind. Dagegen wird ein Verstoß (ein Straffehler
also), nicht notwendigerweise durch die zivilrechtliche Haftung
eingeleitet. Man muß hinsichtlich zivilrechtlicher Haftung die
vertragliche Haftung und die strafbare Verantwortung unterscheiden.
Die Erste ist die Nichtausführung einer Verpflichtung, die aus
einem Vertrag (unterzeichnet oder stillschweigend) entstanden ist,
während die Sekunde durch die Tatsache des Verstoßes gegen eine
Verpflichtung entsteht. Diese Unterscheidung ist für die Verordnung des Rechtsstreites
wichtig. Im strafbaren Bereich muß der Fehler im vorhergehenden
Stand den Schaden repariert in seiner Vollständigkeit und
zurückgegeben werden. Im vertraglichen Bereich allein sind die
vorhersehbaren Schäden bei der Unterschrift des Vertrags zu
reparieren. Die zivilrechtliche Haftung der Assoziation als
juristische Person wird verpflichtet, wenn die Entscheidungen durch
den Verwaltungsrat, durch das Büro oder bei einem Verstoß gegen eine
Verpflichtung allgemeiner Art getroffen werden, was die Sicherheit der
dauernden Personen der Aktivitäten oder der Demonstrationen betrifft. Die persönliche zivilrechtliche Haftung der Führungskräfte
kann bei Nichtbeachtung der statuarischen Regeln, der Überschreitung
ihrer Funktionen, Schäden übernommen werden, die von einem Dritten
oder bei einer Berichtigung oder einer gerichtlichen Liquidation
verursacht wurden, wenn eine mangels der Geschäftsführung oder
négligeance von Verpflichtung als Geschäftsführer festgestellt
werden. Wissen Sie, daß bestimmte Schäden durch eine
Versicherung gedeckt werden können.
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Auf finanzieller Ebene |
| Als juristische Person hat eine Assoziation finanzielle
Verpflichtungen, die durch den Rahmen ihrer Aktivitäten definiert
wurden. Daß die Führungskräfte oder nicht für die
Assoziation handeln, ist es sie, die verantwortlich für die
finanziellen Verpflichtungen ist. Dagegen, wenn aufgestellt
wird, daß er dort mangels der Verwaltung hat, ist es die
Verantwortung der Führungskraft, die übernommen wird. Letztere
kann gezwungen werden, die Schulden der Assoziation auf ihren Gütern
zu regulieren persönlich. |
Rechtliche Verfassung der Assoziation |
| Die Assoziation ist eine private juristische Rechtsperson.
Die Rechtsstreite unterliegen gerichtlicher Rechtsprechung
außer für die Rechtsstreite, die eine Handelshandlung
(Handelssgericht) betreffen, oder für die Rechtsstreite zwischen
einer Assoziation und einer öffentlichen Gemeinschaft
(Verwaltungsrechtsprechung). |
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